Bei jedem Fußballspiel, Tennismatch, Karten- oder Brettspiel ist die Notwendigkeit von Regeln leicht einzusehen. Ähnliches gilt für den Radfahrer. Er ist Teilnehmer eines riesigen “Zusammenspiels”
- dem Straßenverkehr.
Dessen Vorgaben für das Miteinander auf der Straße findet man in der Straßenverkehrsordnung -kurz StVO. Große, kleine, starke, schwache, schnelle und langsame Verkehrsteilnehmer sollen sich bewegen
können ohne dass jemand dabei in Gefahr gerät.
Im Rahmen der Radfahrausbildung wird den Kindern ein Grundgerüst der für den Radfahrer geltenden Regeln und deren sinnvolle Anwendung vermittelt.
In unseren Jugendverkehrsschulen lassen sich durch ständige -gefahrlose- Wiederholungen (Konditionierungsprozess) schwierige Fahrabläufe einüben und der Blick für die unterschiedlichsten Verkehrssituationen schulen.
Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr sieht die Straßenverkehrsordnung keine weitere Nutzung des Gehwegs mehr vor. Eine logische Konsequenz, wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um einen
Schutzbereich für Fußgänger handelt. Radfahrer werden dort nur bei minimalem Gefahrenpotential (als Kind) geduldet.
In der vierten Grundschulklasse ist deshalb eine Radfahrausbildung verankert. Neben dem Theorieunterricht in der Schule ist intensives Üben mit
vielseitigen Wiederholungen und Verbesserungen die Grundvoraussetzung für maximalen Lernerfolg und die damit verbundene Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Wir haben uns für die teure und aufwändige Errichtung und Unterhaltung zweier stationärer Jugendverkehrsschulen entschieden, in denen die Beamt(en)innen des Präventionsbereiches unserer Esslinger
Verkehrspolizei ihre Schulungen durchführen können.
Genaueres dazu finden Sie unter...
Wichtig ... wichtig ... wichtig ... wichtig!
Seit dem Schuljahr 2017/18 umfasst die praktische Radfahrausbildung mit der Polizei nur
noch 4 Übungseinheiten.
Für die Vorbereitung des schulischen Unterrichts und als Vorbereitung für die praktische Radfahrausbildung stehen diverse -kostenpflichtige- Ausbildungsmedien
zur Verfügung, beispielsweise das “Set - Die Radfahrausbildung in Baden-Württemberg“ der Deutschen Verkehrswacht.
Diese müssen durch die jeweiligen Schulen in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten erworben werden.
Wichtiger Hinweis:
Seit Umstellung der Radfahrausbildung zum Schuljahr 2017/18 darf das ehemals speziell gefertigte (und beliebte) Lehrheft “Sattelfest“ nicht mehr für die Schulen zur Verfügung gestellt werden!
Um die schulische Radfahrausbildung bestmöglich zu unterstützen, wurden durch die Verkehrssicherheitsaktion "Gib ACHT im Verkehr" in Zusammenarbeit mit den Polizeipräsidien Stuttgart und Reutlingen sechs kurze Video-/Übungssequenzen erstellt.
Diese Videoclips werden auf der Homepage von "Gib ACHT im Verkehr" kostenfrei zur Verfügung gestellt und sollen engagierten Eltern Übungsmöglichkeiten aufzeigen und Lehrerinnen und Lehrer bei der theoretischen Stoffvermittlung unterstützen.
Für alle Anfragen zur Radfahrausbildung wenden Sie sich bitte zuerst an
folgende Adresse:
Polizeipräsidium Reutlingen
Referat Prävention
- Außenstelle Verkehrsprävention Esslingen-
Agnespromenade 4
73728 Esslingen
Tel.: 0711 / 3990-124 (nicht ständig besetzt / Anrufbeantworter)
Email: reutlingen.pp.praevention.vpraev.es@polizei.bwl.de