Fahrradfahren ist ein krönendes Erlebnis in der Kinderzeit.
Zögern Sie es, in Ihrem und im Interesse Ihres Kindes möglichst lange hinaus, denn ...
Die Wichtigsten lauten:
Beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder absteigen.
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit ihren Fahrrädern Gehwege benutzen.
Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Mit dieser Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung begegnete der Gesetzgeber vor einigen Jahren dem Problem, dass Kinder mit Erreichen des 8. Lebensjahres nicht mehr auf dem Gehweg fahren durften,
jedoch auch nicht die Reife und Regelkenntnis zur Teilnahme am normalen Straßenverkehr besaßen.
Ergänzung der StVO zum 01.06.2017
Aus den bereits auf unserer Startseite beschriebenen Gründen verlangt der Straßenverkehr
SICHERE RADFAHRER.
Einen solchen bildet erst die Summe aus der oben aufgeführten Aufzählung, plus der Kenntnis einer Vielzahl von Regeln der StVO.
Hinzu kommt die Fähigkeit, seine Aufmerksamkeit über einen bestimmten Zeitraum nur auf diese Anforderungen zu lenken (Konzentration).
Was auch nicht fehlen darf, ist das Erkennen und Kompensieren von Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein solches Leistungsvermögen ist in der Regel kaum vor dem 9. bis 10. Lebensjahr möglich und gleichzeitig der Hauptgrund warum die Radfahrausbildung von Schule und Polizei erst im 4. Grundschuljahr durchgeführt wird (siehe unten).
Im Abschlussjahr der Grundschule sieht der Lehrplan eine theoretische und praktische Radfahrausbildung in Zusammenarbeit mit der Polizei vor. Zur Unterstützung dieser Aufgabe haben wir die Jugendverkehrsschule Esslingen und die Jugendverkehrsschule Altbach erbaut.
Es handelte sich um eine den Fahrschulen nachempfundene Ausbildung mit einem vorbereitenden theoretischen Teil, den die Schule zu bestreiten hat, und einem praktischen Teil, der von der Polizei vermittelt wird.
Die theoretische Ausbildung in der Schule sollte (gemäß VwV Radfahrausbildung) bereits vor dem ersten Besuch in den Jugendverkehrsschulen abgeschlossen sein. Dies beinhaltet auch die schriftliche
Lernzielkontrolle (Theorieprüfung)!
Wichtiger Hinweis:
Seit dem Schuljahr 2017/18 umfasst die praktische Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule
grundsätzlich nur noch 4 Übungseinheiten.
Den Abschluss der Radfahrausbildung bildet eine (jetzt ebenfalls verkürzte) praktische Lernzielkontrolle mit der Polizei. Im Anschluss erhalten alle Schüler den sogenannten “Fahrradführerschein“.
Die Ausbildungsinhalte sind an den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung orientiert.
Für die Vorbereitung des schulischen Unterrichts und als Vorbereitung für die praktische Radfahrausbildung stehen diverse -kostenpflichtige- Ausbildungsmedien zur Verfügung, beispielsweise das “Set - Die Radfahrausbildung in Baden-Württemberg“ der Deutschen Verkehrswacht.
Diese müssen durch die jeweiligen Schulen in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten erworben werden.
Wichtiger Hinweis:
Seit Umstellung der Radfahrausbildung zum Schuljahr 2017/18 darf das ehemals speziell gefertigte (und beliebte) Lehrheft “Sattelfest“ nicht mehr für die Schulen zur Verfügung gestellt werden!
Die Schulung erfolgt im Schonraum abseits des öffentlichen Verkehrsgeschehens, was eine maximale Ausnutzung der Übungszeit für jeden Schüler bietet. Für die Fahrübungen werden von uns Fahrräder zur Verfügung gestellt.
Die Schüler sollten lediglich geeignete Kleidung und einen eigenen ( richtig eingestellten) Fahrradhelm mitbringen.
Für den Fall der Fälle sind wir jedoch auch mit Radhelmen ausgerüstet, um allen Schülern den gleichen Kopfschutz zu gewährleisten.
Genaueres zu den Möglichkeiten der Radfahrausbildung finden Sie in unserem gleichnamigen Themenbereich “Radfahrausbildung“.
Nach dieser umfangreichen Ausbildung hat Ihr Kind eine Menge gelernt,
aber es ist immer noch ein Kind das gedanklich in einer Welt lebt, die
sehr weit von der Erwachsenenwelt entfernt ist.