Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr

 

 

Fahrradfahren ist ein krönendes Erlebnis in der Kinderzeit.
Zögern Sie es, in Ihrem und im Interesse Ihres Kindes möglichst lange hinaus, denn ...

 

 

  • Sie vergrößern den Spiel- und Aktionsradius Ihres Kindes erheblich, womit Sie zunehmend weniger Einfluss in gefährlichen Situationen ausüben können.
     
  • Viele Kinderunfälle ereignen sich, weil ein kleiner Radler mit seinem Kinderrad plötzlich vom Gehweg auf die Fahrbahn gerät. Fahrzeugführer haben in einer solchen Situation sehr häufig keine Chance eine Kollision zu verhindern.
     
  • Radfahren stellt, aufgrund seiner Mehrfachhandlungen, extrem hohe Anforderungen an das geistige und körperliche Leistungsvermögen.
    Zu neuen Bewegungsabläufen wie Treten und Lenken addiert sich das Halten des Gleichgewichts und das Bremsen mit den kleinen Händen oder den Füßen (Rücktrittbremse). Das sichere Einhalten der Spur und die Beobachtung des Umfeldes sind Grundvoraussetzungen auch für den jungen Fahrradfahrer. Die eigene Geschwindigkeit einzuschätzen und einen Bremsvorgang richtig zu dosieren stellt sich hier als besonderes Problem dar.
     
  • Das Fahrrad ist für Kinder, im Gegensatz zum Erwachsenen, hauptsächlich ein Spielzeug, dass dazu dient neue Gefühle zu erleben oder auf neue Art zu beweisen, wie toll man ist (bei den “Jungs” sehr ausgeprägt). Das begeisterte Beweisen “akrobatischen Könnens” führt leider dazu, dass viele Eltern den Eindruck gewinnen, ihr Kind sei bereits in sehr jungen Jahren ein “sicherer Radfahrer”.

Der Gesetzgeber hat Schutzvorschriften formuliert

Die Wichtigsten lauten:

  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern Gehwege benutzen.
    Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

    Eigene Anmerkung:
    Dafür sind die erwachsenen Begleitpersonen zuständig.
  • Beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder absteigen.

  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit ihren Fahrrädern Gehwege benutzen.
    Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Mit dieser Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung begegnete der Gesetzgeber vor einigen Jahren dem Problem, dass Kinder mit Erreichen des 8. Lebensjahres nicht mehr auf dem Gehweg fahren durften, jedoch auch nicht die Reife und Regelkenntnis zur Teilnahme am normalen Straßenverkehr besaßen.
 

Ergänzung der StVO zum 01.06.2017

  • Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.
    Eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
    Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die  begleitende Aufsichtsperson absteigen.
  • Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.
    Eigene Anmerkung:
    Dieses Radwegenutzungsrecht wurde für die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung durch Kind + Begleitperson eingefügt.

Warum erfolgt die Radfahrausbildung erst in der 4. Klasse?

 

Aus den bereits auf unserer Startseite beschriebenen Gründen verlangt der Straßenverkehr
SICHERE RADFAHRER.

Einen solchen bildet erst die Summe aus der oben aufgeführten Aufzählung, plus der Kenntnis einer Vielzahl von Regeln der StVO.

 

 

Hinzu kommt die Fähigkeit, seine Aufmerksamkeit über einen bestimmten Zeitraum nur auf diese Anforderungen zu lenken (Konzentration).
Was auch nicht fehlen darf, ist das Erkennen und Kompensieren von Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.
 

Ein solches Leistungsvermögen ist in der Regel kaum vor dem  9. bis 10. Lebensjahr möglich und gleichzeitig der Hauptgrund warum die Radfahrausbildung von Schule und Polizei erst im 4. Grundschuljahr durchgeführt wird (siehe unten).

Eltern-Hinweis   zur Radfahrausbildung

  • Kinder erlernen das Radfahren in der Regel recht schnell. Trotzdem reicht es nicht, erst wenige Wochen vor dem Besuch der Jugendverkehrschule damit zu beginnen.
  • Um mit Spaß und somit maximalem Lernerfolg daran teilzunehmen, muss Ihr Kind sein Fahrrad -bereits davor- sicher beherrschen!!!
  • Eine längere Strecke mit einer Hand zu fahren ist Grundvoraussetzung, um ohne Verkrampfung ein Handzeichen zu geben und gleichzeitig den Verkehr und die geltenden Regeln zu beachten.
  • Kein Kind sollte ohne einen richtig eingestellten Fahrradhelm (der fest am Kopf sitzt) im Straßenverkehr unterwegs sein. Nur er ist in der Lage problematische Verletzungen des wichtigsten Körperteiles zu verhindern.
     
  • Dazu ist jedoch die eigene VORBILD-Funktion unverzichtbar.

Die unbedingt notwendige Radfahrausbildung

 

Im Abschlussjahr der Grundschule sieht der Lehrplan eine theoretische und praktische Radfahrausbildung in Zusammenarbeit mit der Polizei vor. Zur Unterstützung dieser Aufgabe haben wir die Jugendverkehrsschule Esslingen und die Jugendverkehrsschule Altbach erbaut.

 

 

Es handelte sich um eine den Fahrschulen nachempfundene Ausbildung mit einem vorbereitenden theoretischen Teil, den die Schule zu bestreiten hat, und einem praktischen Teil, der von der Polizei vermittelt wird.

Die theoretische Ausbildung in der Schule sollte (gemäß VwV Radfahrausbildung) bereits vor dem ersten Besuch in den Jugendverkehrsschulen abgeschlossen sein. Dies beinhaltet auch die schriftliche Lernzielkontrolle (Theorieprüfung)! 
 

Wichtiger Hinweis:
Seit dem Schuljahr 2017/18 umfasst die praktische Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule grundsätzlich nur noch 4 Übungseinheiten.
 

Den Abschluss der Radfahrausbildung bildet eine (jetzt ebenfalls verkürzte) praktische Lernzielkontrolle mit der Polizei. Im Anschluss erhalten alle Schüler den sogenannten “Fahrradführerschein“.


Die Ausbildungsinhalte sind an den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung orientiert.

Für die Vorbereitung des schulischen Unterrichts und als Vorbereitung für die praktische Radfahrausbildung stehen diverse -kostenpflichtige- Ausbildungsmedien zur Verfügung, beispielsweise das “Set - Die Radfahrausbildung in Baden-Württemberg“ der Deutschen Verkehrswacht.

Diese müssen durch die jeweiligen Schulen in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten erworben werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Seit Umstellung der Radfahrausbildung zum Schuljahr 2017/18 darf das ehemals speziell gefertigte (und beliebte) Lehrheft “Sattelfest“ nicht mehr für die Schulen zur Verfügung gestellt werden!

Die Schulung erfolgt im Schonraum abseits des öffentlichen Verkehrsgeschehens, was eine maximale Ausnutzung der Übungszeit für jeden Schüler bietet. Für die Fahrübungen werden von uns Fahrräder zur Verfügung gestellt.

Die Schüler sollten lediglich geeignete Kleidung und einen eigenen ( richtig eingestellten) Fahrradhelm mitbringen.

 

Für den Fall der Fälle sind wir jedoch auch mit Radhelmen ausgerüstet, um allen Schülern den gleichen Kopfschutz zu gewährleisten.

Genaueres zu den Möglichkeiten der Radfahrausbildung finden Sie in unserem gleichnamigen Themenbereich Radfahrausbildung“.

Eltern-Hinweis nach der Radfahrausbildung

Nach dieser umfangreichen Ausbildung hat Ihr Kind eine Menge gelernt,
aber es ist immer noch ein Kind das gedanklich in einer Welt lebt, die
sehr weit von der Erwachsenenwelt entfernt ist.

KONTAKT

Kreisverkehrswacht
Esslingen e.V.

Ulrichstr. 12

73249 Wernau

Rufen Sie einfach an unter

0177 / 645 119 5

Radfahrausbildung

Bei allen Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte direkt an ...

0711 / 3990-124

 

Eine zugehörige E-Mail Adresse finden Sie auf unserer Kontakt-Seite

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