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Die Radfahrausbildung für junge Radler

 

Bei jedem Fußballspiel, Tennismatch, Karten- oder Brettspiel ist die Notwendigkeit von Regeln leicht einzusehen. Ähnliches gilt für den Radfahrer. Er ist Teilnehmer eines riesigen “Zusammenspiels” - dem Straßenverkehr.
Dessen Vorgaben für das Miteinander auf der Straße findet man in der Straßenverkehrsordnung -kurz StVO. Große, kleine, starke, schwache, schnelle und langsame Verkehrsteilnehmer sollen sich bewegen können ohne dass jemand dabei in Gefahr gerät.
Im Rahmen der Radfahrausbildung wird den Kindern ein Grundgerüst der für den Radfahrer geltenden Regeln und deren sinnvolle Anwendung vermittelt.

In unseren Jugendverkehrsschulen lassen sich durch ständige -gefahrlose- Wiederholungen (Konditionierungsprozess) schwierige Fahrabläufe einüben und der Blick für die unterschiedlichsten Verkehrssituationen schulen.

Warum eine Radfahrausbildung?

 

Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr sieht die Straßenverkehrsordnung keine weitere Nutzung des Gehwegs mehr vor. Eine logische Konsequenz, wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um einen Schutzbereich für Fußgänger handelt. Radfahrer werden dort nur bei minimalem Gefahrenpotential (als Kind) geduldet.
In der vierten Grundschulklasse ist deshalb eine Radfahrausbildung verankert. Neben dem Theorieunterricht in der Schule ist intensives Üben mit vielseitigen Wiederholungen und Verbesserungen die Grundvoraussetzung für maximalen Lernerfolg und die damit verbundene Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Wir haben uns für die teure und aufwändige Errichtung und Unterhaltung zweier stationärer Jugendverkehrsschulen entschieden, in denen die Beamt(en)innen des Präventionsbereiches unserer Esslinger Verkehrspolizei ihre Schulungen durchführen können.

Wichtig ... wichtig ... wichtig ... wichtig!

Seit dem Schuljahr 2017/18 umfasst die praktische Radfahrausbildung mit der Polizei nur noch 4 Übungseinheiten.


Für die Vorbereitung des schulischen Unterrichts und als Vorbereitung für die praktische Radfahrausbildung stehen diverse -kostenpflichtige- Ausbildungsmedien zur Verfügung, beispielsweise das “Set - Die Radfahrausbildung in Baden-Württemberg“ der Deutschen Verkehrswacht.
Diese müssen durch die jeweiligen Schulen in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten erworben werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Seit Umstellung der Radfahrausbildung zum Schuljahr 2017/18 darf das ehemals speziell gefertigte (und beliebte) Lehrheft “Sattelfest“ nicht mehr für die Schulen zur Verfügung gestellt werden!

 

Um die schulische Radfahrausbildung bestmöglich zu unterstützen, wurden durch die Verkehrssicherheitsaktion "Gib ACHT im Verkehr" in Zusammenarbeit mit den Polizeipräsidien Stuttgart und Reutlingen sechs kurze Video-/Übungssequenzen erstellt. 

Diese Videoclips werden auf der Homepage von "Gib ACHT im Verkehr" kostenfrei zur Verfügung gestellt und sollen engagierten Eltern Übungsmöglichkeiten aufzeigen und Lehrerinnen und Lehrer bei der theoretischen Stoffvermittlung unterstützen.

Für alle Anfragen zur Radfahrausbildung wenden Sie sich bitte zuerst an

folgende Adresse:

 

Polizeipräsidium Reutlingen

Referat Prävention
- Außenstelle Verkehrsprävention Esslingen-

Agnespromenade 4

73728 Esslingen


Tel.: 0711 / 3990-124 (nicht ständig besetzt / Anrufbeantworter)
Email: reutlingen.pp.praevention.vpraev.es@polizei.bwl.de

Wichtiger HINWEIS für die Eltern!

  • Die Radfahrausbildung ist ein fester Bestandteil im Lehrplan der Schulen.
  • In mehreren Trainingseinheiten übt ihr Kind häufig -auch komplizierte- Verkehrsvorgänge ein, die es später allein im Realverkehr bewältigen soll.
  • Um mit Spaß und somit maximalem Lernerfolg daran teilzunehmen, muss Ihr Kind sein Fahrrad -bereits davor- sicher beherrschen!!!
  • Eine längere Strecke mit einer Hand zu fahren ist Grundvoraussetzung, um ohne Verkrampfung ein Handzeichen zu geben und gleichzeitig den Verkehr und die geltenden Regeln zu beachten.
  • Wir alle wollen, dass Ihr Kind nur am Verkehr teilnimmt, wenn es auch in der Lage ist, die dortigen Anforderungen zu erfüllen. Deshalb wird Ihrem Kind bereits während der Übungseinheiten und auch Ihnen am Schluss der Radfahrausbildung mitgeteilt, ob es nach Ansicht der Polizeibeamt(en)innen dazu in der Lage ist oder auch nicht!
  • Betrachten Sie diese Mitteilung als kurzes Feedback, ausschließlich im Interesse Ihres Kindes.

KONTAKT

Kreisverkehrswacht
Esslingen e.V.

Ulrichstr. 12

73249 Wernau

Rufen Sie einfach an unter

0177 / 645 119 5

Radfahrausbildung

Bei allen Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte direkt an ...

0711 / 3990-124

 

Eine zugehörige E-Mail Adresse finden Sie auf unserer Kontakt-Seite

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