KINDER

 - bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen,

 - bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen

 

 

mit Fahrrädern Gehwege benutzen.

Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder absteigen !

 

 

 

 

... im Anschluss daran...

 

 

 

 

... nehmen in der 4. Klasse der Grundschule fast alle Schüler des Landkreises Esslingen an der Radfahrausbildung teil.

Radfahrausbildung im Sommer

Sommer
wie
Winter

Radfahrausbildung im Winter

 

 

 

 

Sie ist Bestandteil des Lehrplanes und wird von der Schule in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt. Wir haben bereits 1978 für den praktischen Teil dieser Beschulung eine Jugendverkehrsschule auf der Esslinger Neckarinsel gebaut.

Alle “Viertklässler” aus dem unmittelbaren Einzugsbereich der Esslinger Schulen und angrenzender Städte und Gemeinden besuchen dieses Trainingsgelände neben der Eissporthalle.

Aufgrund der großen Schülerzahl musste die Beschulung sogar im Winter durchgeführt werden, was selbst bei den Schülern nicht immer auf Begeisterung stieß.
Um diesen Zustand zu beheben haben wir 2002 ein weiteres Bauvorhaben gestartet und im Herbst 2003 die

Jugendverkehrsschule
in Altbach

JVS_AB
eröffnet.

Die vollständige Fertigstellung mit 2 Klassenzimmern, einer angemessenen Fahrradausstattung und einem beispielhaften Schulungsgelände erfolgte im Jahr 2005.

 

 

 

 

 

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