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Edgar Wagner

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Kinder als Radfahrer

Fahrradfahren ist ein krönendes Erlebnis in der Kinderzeit. Zögern Sie es, in Ihrem und im Interesse Ihres Kindes möglichst lange hinaus, denn ...

... Sie vergrößern den Spiel- und Aktionsradius Ihres Kindes erheblich, womit sie zunehmend weniger Einfluss in gefährlichen Situationen ausüben können.

... viele Kinderunfälle ereignen sich, weil ein kleiner Radler mit seinem Kinderrad plötzlich vom Gehweg auf die Fahrbahn gerät. Fahrzeugführer haben in einer solchen Situation sehr häufig keine Chance eine Kollision zu verhindern.

... Radfahren stellt, aufgrund seiner Mehrfachhandlungen, extrem hohe Anforderungen an das geistige und körperliche Leistungsvermögen. Zu neuen Bewegungsabläufen wie Treten und Lenken addiert sich das Halten des Gleichgewichts, und das Bremsen mit den kleinen Händen oder den Füßen (Rücktrittbremse). Das sichere Einhalten der Spur und die Beobachtung des Umfeldes sind Grundvoraussetzungen auch für den jungen Fahrradfahrer. Die eigene Geschwindigkeit einzuschätzen und einen Bremsvorgang richtig zu dosieren stellt sich hier als besonderes Problem dar.

... das Fahrrad ist für Kinder, im Gegensatz zum Erwachsenen, hauptsächlich ein Spielzeug, dass dazu dient neue Gefühle zu erleben oder auf neue Art zu beweisen, wie toll man ist (bei den “Jungs” sehr ausgeprägt). Das begeisterte Beweisen “akrobatischen Könnens” führt leider dazu, dass viele Eltern den Eindruck gewinnen, ihr Kind sei bereits in sehr jungen Jahren ein “sicherer Radfahrer”.

Ist Ihr Kind ein sicherer Radfahrer?

Einen solchen bildet erst die Summe aus der o.a. Aufzählung plus der Kenntnis einer Vielzahl von Regeln der StVO, ergänzt durch die Fähigkeit, seine Aufmerksamkeit über einen bestimmten Zeitraum nur auf diese Anforderungen zu lenken (Konzentration).
Was nicht fehlen darf ist das Erkennen und Kompensieren von Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein solches Leistungsvermögen ist in der Regel kaum vor dem  9.-10. Lebensjahr möglich und gleichzeitig der Hauptgrund warum die Radfahrausbildung von Schule und Polizei erst im 4. Grundschuljahr durchgeführt wird.

Der Gesetzgeber hat Schutzvorschriften formuliert

Die Wichtigsten lauten:

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.
(Eigene Anmerkung: Dafür sind die erwachsenen Begleitpersonen zuständig).
Beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder absteigen.

Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit ihren Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Mit dieser Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung begegnete der Gesetzgeber vor einigen Jahren dem Problem, dass Kinder mit Erreichen des 8. Lebensjahres nicht mehr auf dem Gehweg fahren durften, jedoch auch nicht die Reife und Regelkenntnis zur Teilnahme am normalen Straßenverkehr besaßen.

Im Abschlussjahr der Grundschule sieht der Lehrplan eine theoretische und praktische Radfahrausbildung in Zusammenarbeit mit der Polizei vor. Zur Unterstützung dieser Aufgabe haben wir die Jugendverkehrsschule Esslingen und die Jugendverkehrsschule Altbach erbaut.

Es handelte sich um eine den  Fahrschulen nachempfundene Ausbildung mit einem vorbereitenden theoretischen Teil, den die Schule zu bestreiten hat, und einem praktischen Teil, der von der Polizei vermittelt wird. Den Abschluss bilden eine theoretische und eine praktische Lernzielkontrolle. Wer beide Prüfungen besteht, bekommmt den sogenannten “Fahrradführerschein“. Die Ausbildungsinhalte sind an den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung orientiert.
Für die Vorbereitung des praktischen Unterrichts wird den Schulen das speziell gefertigte Lehrheft “Sattelfest” von uns und weiteren Sponsoren zur Verfügung gestellt.

Die Schulung erfolgt im Schonraum abseits des öffentlichen Verkehrsgeschehens, was eine maximale Ausnutzung der Übungszeit für jeden Schüler bietet. Für die Fahrübungen werden von uns Fahrräder zur Verfügung gestellt. Die Schüler sollten lediglich geeignete Kleidung und einen eigenen Fahrradhelm mitbringen. Für den Fall der Fälle sind wir jedoch auch mit Radhelmen ausgerüstet, um allen Schülern den gleichen Kopfschutz zu gewährleisten.

Zusatzhinweis!

Nach dieser umfangreichen Ausbildung hat Ihr Kind eine Menge gelernt, aber es ist immer noch ein Kind das gedanklich in einer Welt lebt, die sehr weit von der Erwachsenenwelt entfernt ist.